Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht derzeit aus 7 Personen. Der erste Stiftungsrat wurde durch die Gründungsstifterinnen und -stifter gewählt.

Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke und berät den Vorstand hinsichtlich der Festlegung der Ziele und Prioritäten der Stiftung. Er kann vom Vorstand jederzeit Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Stiftung verlangen und ist von ihm regelmäßig über die Aktivitäten der Stiftung zu unterrichten.