Zustiftungen - Existenz sichern

Allgemeine Zustiftungen

Diese erfolgen in den Kapitalstock der Bürgerstiftung. Das Vermögen wird sicher und ertragbringend angelegt und bleibt damit dauerhaft erhalten. Die aus dem Vermögen erwirtschafteten Erträge werden für die satzungsmäßigen Zwecke der Bürgerstiftung eingesetzt. Zustiftungen sind ab 250,00 Euro möglich. Diese Zustiftung kann durch einmalige oder regelmäßige Zahlungen erhöht werden.

Zweckzustiftungen

Zustiftungen in den Kapitalstock der Bürgerstiftung, jedoch mit der Besonderheit, dass der Zweckbereich oder einzelne Ziele für die Verwendung der Erträge bestimmt werden können. Zweckzustiftungen sind ab einem Betrag von 20.000 Euro möglich.

Stifterfond

Zustiftungen in den Kapitalstock der Bürgerstiftung, jedoch mit der Besonderheit, dass der Name und die Zweckverwendung im Rahmen der Satzungszwecke selber festgelegt werden. Ebenso entscheiden Sie eigenständig über die Verwendung der Erträge. Stifterfonds sind ab einem Betrag von 100.000 Euro möglich.

Letztwillige Zuwendung

 Einsatz der Bürgerstiftung testamentarisch als Mit-(Erbin) oder Vermächtnisnehmerin.

Alternativ dazu können Sie die Bürgerstiftung Sendenhorst Alberloh mit Ihrer Spende oder ihrem persönlichen Engagement untersützen.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich Ihres möglichen Engagements persönlich.

 

Sparkasse Münsterland Ost
IBAN: DE67 4005 0150 0135 2616 67    BIC: WELADED1MST

oder

Vereinigte Volksbank Münsterland Nord
IBAN: DE43 4036 1906 8609 6962 00    BIC: GENODEM1IBB